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Deutschland verpflichtet an die Einwohner des Ortes Distomo zu zahlen

Der Ober­ste Gericht­shof in Ital­ien hat entsch­ieden, dass Deutsch­land NS-Opfern Entschädi­gung zahlen muss. Ver­han­delt wurde der Fall Dis­to­mo. In der griechis­chen Ortschaft hat­te die SS am 10. Juni 1944 ein Mas­sak­er verübt bei dem 218 Ein­wohn­ern umge­bracht wur­den. Die Über­leben­den und die Ange­höri­gen der Opfer erhiel­ten von der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land niemals eine Entschädi­gung. Der let­ztes Jahr ver­stor­bene Recht­san­walt Ioan­nis Sta­moulis erstritt vor griechis­chen Gericht­en für die Opfer eine Entschädi­gung von ca. 28 Mio. Euro. Der Are­opag, der ober­ste Gericht­shof Griechen­lands, bestätigte das Urteil im Jahr 2000. Trotz der recht­skräfti­gen Entschei­dung zahlte die Bun­desre­pub­lik bis heute keinen Cent. Auf Inter­ven­tion der deutschen Seite stoppte die griechis­che Regierung sog­ar die Pfän­dung deutsch­er Liegen­schaften in Griechenland.
Die Kläger beantragten daher vor ital­ienis­chen Gericht­en, das griechis­che Urteil in Ital­ien für voll­streck­bar zu erklären.
Vor den unteren Instanzen beka­men sie Recht. Der Recht­san­walt Joachim Lau aus Flo­renz pfän­dete daraufhin im Jahr 2007 deutsche Liegen­schaften in Como/Italien (‚Vil­la Vigo­ni’). Die deutsche Regierung ging in die Rechtsbeschwerde.
Der angerufene Kas­sa­tion­shof in Rom entsch­ied nun, dass die griechis­chen Kläger aus Dis­to­mo in Ital­ien Voll­streck­ungs­maß­nah­men gegen deutsches Eigen­tum ergreifen dürfen.
Nach Auf­fas­sung des Kas­sa­tion­shofs genießt der deutsche Staat in einem solchen Ver­fahren keine Immu­nität, weil die Grund­lage des Rechtsstre­its ein Kriegsver­brechen war und weil solche Urteile aus anderen EU-Staat­en Anerken­nung find­en müssen.
Mit dieser Entschei­dung ist endlich der Weg frei, den Men­schen aus Dis­to­mo zu ein­er gerecht­en Entschädi­gung zu ver­helfen. Ver­weigert Deutsch­land weit­er die Zahlung, so müssten die gepfän­de­ten deutschen Liegen­schaften in Ital­ien zwangsver­steigert werden.
Außer­dem entsch­ied der Kas­sa­tion­shof, dass auch die deportierten ital­ienis­chen Sol­dat­en (meist als Ital­ienis­che Mil­itärin­ternierte kurz IMI beze­ich­net) die Zwangsar­beit leis­ten mussten, von der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land zu entschädi­gen sind. Diese waren von Deutsch­land von Zahlun­gen aus dem Fonds “Erin­nerung, Ver­ant­wor­tung, Zukun­ft” aus­geschlossen worden.