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Die Unfallhilfe im Urlaub

Wenn es mal aus­gerech­net in der Urlaub­szeit kracht, hil­ft der Zen­tral­ruf der Autover­sicher­er den Blech­schaden prob­lem­los zu reg­ulieren, erre­ich­bar unter: Tel. 01 80 / 25 0 26. Der Ser­vice ist rund um die Uhr und an jedem Tag erre­ich­bar. Die Unfall­stelle muss zunächst unverzüglich gesichert und geräumt wer­den. Alle Insassen soll­ten das Fahrzeug ver­lassen. Wur­den Per­so­n­en ver­let­zt, oder ist Alko­hol im Spiel oder beste­ht Ver­dacht auf Ver­sicherungs­be­trug, sollte die Polizei zum Unfal­lort gerufen werden.
Wenn es mal aus­gerech­net in der Urlaub­szeit kracht, hil­ft der Zen­tral­ruf der Autover­sicher­er den Blech­schaden prob­lem­los zu reg­ulieren, erre­ich­bar unter:
Tel. 01 80 / 25 0 26. Der Ser­vice ist rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar.
Die Unfall­stelle muss zunächst unverzüglich gesichert und geräumt wer­den. Alle Insassen soll­ten das Fahrzeug ver­lassen. Wur­den Per­so­n­en ver­let­zt, oder ist Alko­hol im Spiel oder beste­ht Ver­dacht auf Ver­sicherungs­be­trug, sollte die Polizei zum Unfal­lort gerufen werden.
Bei Unfällen nur mit Blech­schaden ver­langt der Ver­sicher­er keine polizeiliche Auf­nahme des Unfall­her­gangs. Bei der Doku­men­ta­tion ist der Europäis­che Unfall­bericht nüt­zlich, denn er hil­ft alle wichti­gen Dat­en zu notieren und nichts zu vergessen. Ein von Ihnen und dem Unfall­geg­n­er unter­schriebenes Pro­tokoll wird von der Ver­sicherung genau­so anerkan­nt wie ein Polizeibericht.

Sind die Ver­sicherungspa­piere am Unfal­lort nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigter vergessen, den Unfall­geg­n­er nach sein­er Kfz-Ver­sicherung zu fra­gen, genügt ein Anruf beim Zen­tral­ruf der Autover­sicher­er. Der Anrufer nen­nt den Mitar­beit­ern beim Zen­tral­ruf das Kennze­ichen des Unfal­lverur­sach­ers, dessen Herkun­ft­s­land, das Unfal­l­land und den Schaden­tag. Durch die Zen­tral­ruf-Daten­bank ist die dazuge­hörige Kfz-Ver­sicherung schnell gefun­den. So kön­nen Sie selb­st bei der Schaden­reg­ulierung aktiv wer­den und Kon­takt mit der Ver­sicherung aufnehmen, um schneller an Ihr Geld zu kom­men. Auch der eige­nen Ver­sicherung sollte der Schaden spätestens inner­halb ein­er Woche gemeldet werden.

Die gle­ichen Ver­hal­tensregeln gel­ten auch für einen Blech­schaden im Aus­land oder wenn das geg­ner­ische Fahrzeug im Aus­land zuge­lassen ist. Die Ver­sicher­er empfehlen, die Schaden­reg­ulierung gle­ich nach dem Urlaub von zu Hause einzuleit­en. Jede Ver­sicherung in Europa hat in jedem Mit­glied­s­land Schaden­reg­ulierungs­beauf­tragte benan­nt. Wer zum Beispiel in Ital­ien einen Verkehrsun­fall erlei­det, kann sich in Deutsch­land an den Beauf­tragten der ital­ienis­chen Ver­sicherung wen­den. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zen­tral­ruf der Autoversicherer.

Wenn Sie diese Ratschläge beherzi­gen, erlei­det auch Ihre Ferien­stim­mung keinen Schaden.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie beim Spezial­is­ten: http://www.ellasnet.de/VDV-Versicherungen.htm