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Kommunalwahlen

Wahlen_NRWEU-Aus­län­derin­nen und EU-Aus­län­der müssen sich bis zum 14. August 2009 für die Kom­mu­nal­wahlen ein­tra­gen lassen.

Am 30. August 2009 find­en in Nor­drhein-West­falen die Kom­mu­nal­wahlen statt, bei der auch EU-Aus­län­derin­nen und EU-Aus­län­der wahlberechtigt sind. Alle Bürg­erin­nen und Bürg­er aus der Europäis­chen Union, die in Nor­drhein-West­falen gemeldet sind, bekom­men automa­tisch ihre Wahlbe­nachrich­ti­gung zugeschickt. Wer bis zum 14. August 2009 gemeldet ist, wird ins Wäh­lerverze­ich­nis sein­er Gemeinde einge­tra­gen; dies gilt auf Antrag auch für Unions­bürg­erin­nen und Unions­bürg­er, die von der Meldepflicht befre­it sind. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürg­erin­nen und EU-Bürg­er, die das 16. Leben­s­jahr vol­len­det haben und min­destens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohn­sitz in der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreis haben. Alle Unions­bürg­erin­nen und Unions­bürg­er, die nach § 23 des Meldege­set­zes von der Meldepflicht befre­it sind und an der Kom­mu­nal­wahl teil­nehmen möcht­en, müssen rechtzeit­ig einen Antrag auf Ein­tra­gung in das Wäh­lerverze­ich­nis bei ihrer Gemein­de­v­er­wal­tung stellen, um so an der Kom­mu­nal­wahl teil­nehmen zu können

Infor­ma­tio­nen zur Wahl find­en Sie auf den Seit­en des Innen­min­is­teri­ums unter: www.im.nrw.de/kommunalwahlen2009