Bundesverfassungsgericht gibt griechischen Geschäftsmann Recht
 Ein griechischer Geschäftsmann aus Wolfsburg hat einen Sieg vor dem  Bundesverfassungsgericht erlangt. Die 1. Kammer des Zweiten Senats urteilte,  dass die polizeiliche Durchsuchung seines Wettbüros am 3. Mai 2005 nicht  rechtmäßig war. Die Richter kassierten damit Beschlüsse des Wolfsburger  Amtsgerichts und des Braunschweiger Landgerichts ein. Beide Gerichte hatten in  diesem Fall den schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 13 auf  Unverletzlichkeit der Geschäftsräume als zulässig beurteilt.
Ein griechischer Geschäftsmann aus Wolfsburg hat einen Sieg vor dem  Bundesverfassungsgericht erlangt. Die 1. Kammer des Zweiten Senats urteilte,  dass die polizeiliche Durchsuchung seines Wettbüros am 3. Mai 2005 nicht  rechtmäßig war. Die Richter kassierten damit Beschlüsse des Wolfsburger  Amtsgerichts und des Braunschweiger Landgerichts ein. Beide Gerichte hatten in  diesem Fall den schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 13 auf  Unverletzlichkeit der Geschäftsräume als zulässig beurteilt.
Der Geschäftsmann hatte über das Internet Sportwetten an einen britischen Wettanbieter vermittelt, der hierfür über eine Erlaubnis verfügte. Der Wolfsburger meldete seine Tätigkeit im Februar 2005 bei der Stadt als Gewerbe an. Diese erstatte sogleich Strafanzeige, das Amtsgericht ordnete wegen des Verdachts auf unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels die Razzia an. Der Geschäftsmann legte Beschwerde dagegen ein, unterlag zunächst vor dem Landgericht und zog vor das Verfassungsgericht. Dieses stellte fest, die Durchsuchung war illegal weil nicht verfassungskonform.
Quelle: newsclick.de
 Bild: Archiv (keine Ähnlichkeit mit den in diesem Artike genannten Personen)
