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Bundesverfassungsgericht gibt griechischen Geschäftsmann Recht

Ein griechis­ch­er Geschäfts­mann aus Wolfs­burg hat einen Sieg vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht erlangt. Die 1. Kam­mer des Zweit­en Sen­ats urteilte, dass die polizeiliche Durch­suchung seines Wet­tbüros am 3. Mai 2005 nicht recht­mäßig war. Die Richter kassierten damit Beschlüsse des Wolfs­burg­er Amts­gerichts und des Braun­schweiger Landgerichts ein. Bei­de Gerichte hat­ten in diesem Fall den schw­er­wiegen­den Ein­griff in das Grun­drecht aus Artikel 13 auf Unver­let­zlichkeit der Geschäft­sräume als zuläs­sig beurteilt.

Der Geschäfts­mann hat­te über das Inter­net Sportwet­ten an einen britis­chen Wet­tan­bi­eter ver­mit­telt, der hier­für über eine Erlaub­nis ver­fügte. Der Wolfs­burg­er meldete seine Tätigkeit im Feb­ru­ar 2005 bei der Stadt als Gewerbe an. Diese erstat­te sogle­ich Strafanzeige, das Amts­gericht ord­nete wegen des Ver­dachts auf uner­laubte Ver­anstal­tung eines Glücksspiels die Razz­ia an. Der Geschäfts­mann legte Beschw­erde dage­gen ein, unter­lag zunächst vor dem Landgericht und zog vor das Ver­fas­sungs­gericht. Dieses stellte fest, die Durch­suchung war ille­gal weil nicht verfassungskonform.

Quelle: newsclick.de
Bild: Archiv (keine Ähn­lichkeit mit den in diesem Artike genan­nten Personen)