Rechtsfragen

Fragen über Erben und Vererben

ParagraphenGer­ade im Bere­ich des Erbrechts ergeben sich Fra­gen und Prob­lem­stel­lun­gen, die aus der gestiege­nen Mobil­ität der Bevölkerung und den erle­ichterten Möglichkeit­en in der Wohn­sitz- und Arbeit­splatzwahl im europäis­chen Bin­nenge­bi­et erwach­sen. Gemis­cht-nationale Ehen sind keine Sel­tenheit mehr, so dass schon bei der Eheschließung die Frage des anzuwen­den­den Rechts, z.B. beim Abschluss eines Ehev­er­trages bzw. Erb­ver­trages durch die Parteien aufge­wor­fen wird.

Im erbrechtlichen Bere­ich treten ins­beson­dere dann Schwierigkeit­en auf, wenn der Nach­lass Grund­ver­mö­gen im In- und Aus­land zum Gegen­stand hat. Oft­mals ist nach den Recht­sor­d­nun­gen der einzel­nen Län­der ein inländis­ch­er Erb­schein erforder­lich, wobei die Voraus­set­zun­gen für die Ausstel­lung des Erb­scheins län­der­spez­i­fisch unter­schiedlich sind. Beim Tod eines Ehe­gat­ten wird in den einzel­nen Län­dern der Ehe­gat­tenan­teil unter­schiedlich fest­ge­set­zt. Sofern ein Tes­ta­ment des Erblassers vor­liegt, ent­fal­tet das Tes­ta­ment im Aus­land oft nur unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Wirksamkeit.

Wir beant­worten gerne Ihre Fra­gen (hier unter Kom­men­tar) zum griechis­chen Erbrecht.

Ein Gedanke zu „Fragen über Erben und Vererben

  • Voula

    Hal­lo,
    kön­nen Sie mir fol­gende Frage beantworten?
    Wie sieht es aus, wenn ich das Erbe in Deutsch­land ablehne, weil die ver­stor­bene Per­son zum Beispiel in Deutsch­land ver­schuldet ist? Kann ich in diesem Falle das Erbe in Griechen­land annehmen oder müsste ich es dort auch ablehnen, um keinen Nachteil zu haben?
    Vie­len Dank im Voraus!

    Mit fre­undlichen Grüßen
    Voula

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