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Scheidung gemischter Ehen soll einfacher werden

Eine Deutsche und ein Grieche heirat­en in Deutsch­land. Welch­es Recht gilt bei ihrer Schei­dung? Dazu hat die EU-Kom­mis­sion heute eine Lösung vorgelegt. Eine neue Vorschrift soll Ehep­aaren die Entschei­dung über­lassen, nach welchem Lan­desrecht sie sich schei­den lassen wollen. Kön­nen sich die Ehep­art­ner nicht eini­gen, entschei­den die Gerichte nach einem ein­heitlichen Ver­fahren. Die vorgeschla­ge­nen Regeln sollen zunächst in den 10 EU-Mit­glied­staat­en gel­ten, die auf eine ver­stärk­te Zusam­me­nar­beit hingear­beit­et haben. Deutsch­land ist nicht beteiligt. Andere EU-Län­der kön­nten sich jedoch jed­erzeit anschließen.

EU-Jus­tizkom­mis­sarin Viviane Red­ing sagte: „Auf gemis­chte Ehep­aare kom­men manch­mal uner­wartete rechtliche Prob­leme zu, die die Tragödie ein­er Eheschei­dung zu ein­er finanziellen und emo­tionalen Katas­tro­phe machen kön­nen. Das kann den Betrof­fe­nen das Leben zur Hölle machen. Tausende Ehep­aare sind in ein­er schwieri­gen per­sön­lichen Lage, weil die Rechtssys­teme ihrer Län­der bish­er keine klaren Antworten geben. Oft sind Kinder und die schwächeren Ehep­art­ner die Lei­d­tra­gen­den. Wir dür­fen die Men­schen in der EU bei kom­plizierten inter­na­tionalen Schei­dungs­fällen nicht alleine lassen. Sie brauchen klare Regeln und sollen wis­sen, welche Rechte sie haben, und daher haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.“

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