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73-jährigen Griechen mit Faustschlag niedergestreckt

Griechischer Wirt bezieht Prügeln

Vor dem Richter im würt­tem­ber­gis­chen Nagold wird ein Fauss­chlag eines 41-jähri­gen Mann aus Altensteig gegen einen älteren Griechen ver­han­delt. Der angeklagte selb­st­ständi­ge Land­schaft­spfleger wurde nun wegen vorsät­zlich­er Kör­per­ver­let­zung vom Amts­gericht verurteilt.

Der Angeklagte und der Geschädigte Grieche wohn­ten einein­halb Jahre unter einem Dach, dann zog der Land­schaft­spfleger mit sein­er Fam­i­lie aus. Im Flur wur­den zahlre­iche Gegen­stände zurück­ge­lassen. Bis es dem 73-Jähri­gen zu dumm wurde und er die Hin­ter­lassen­schaften wegräumte, darunter zwei Pflanzkübel. 
»Was haben Sie mit meinen Blu­menkü­beln gemacht?« fragte er damals den Griechen als er diese nach mehreren Tagen abholen wollte. Ehe der 73-jährige Grieche antworten kon­nte, spürte er schon die Faust des Land­schafts­gärt­ners im Gesicht. »Die hat er mutwillig zer­stört«, behauptete der Angeklagte in der Verhandlung.

Der Land­schaft­spfleger fiel bish­er durch mehrere Betrügereien, Fahren ohne Erlaub­nis und Ver­stoß gegen die Ver­sicherungspflicht auf. Weil in seinem Vorstrafen­reg­is­ter keine Kör­per­ver­let­zung aufge­führt war, 60000 Euro Schulden drück­en und drei kleine Kinder zu ver­sor­gen sind, verurteilte das Amts­gericht den 41-Jähri­gen zu ein­er Geld­strafe von 720 Euro. Den Betrag kann er auch durch gemein­nützige Arbeit abstot­tern, lautete das abschließende Angebot.