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Grieche muss für tödlichen Unfall zahlen

Er wollte ein Fahrzeug nach Griechen­land über­führen, dabei verur­sachte ein 23-jähriger Grieche einen ver­häng­nisvollen Zusam­men­stoß. 2700 Euro Geld­strafe ver­hängte das Gericht.

Es geschah am 3. Juni 2008. Mit seinem Last­wa­gen wollte der Grieche an ein­er unüber­sichtlichen Stelle der B 318 über­holen — und stieß dabei mit dem Auto eines 28-jähri­gen Gmunders zusam­men. Der Gmunder ver­starb an den Fol­gen des Zusam­men­pralls. Den Straf­be­fehl wegen fahrläs­siger Tötung akzep­tierte der 23-Jährige, lediglich die Höhe der Geld­strafe ließ er durch seinen Anwalt Markus Frank nachver­han­deln. Ergeb­nis: Der junge Grieche muss 2700 Euro zahlen.
Der Unfal­lverur­sach­er war nicht selb­st erschienen, zumal sein Ein­spruch nichts mit der Schuld­frage zu tun hat­te. Frank erk­lärte, sein Man­dant „bedauert sehr, was vorge­fall­en ist“. Im Straf­be­fehl war eine Geld­strafe in Höhe von 180 Tagessätzen á 25 Euro sowie eine für Deutsch­land gültige Führerscheinsperre von weit­eren zehn Monat­en fest­ge­set­zt. „Ich schlage vor, den Ein­spruch auf die Höhe des Tages­satzes zu beschränken, denn an der Anzahl wird sich nichts ändern“, stellte Mies­bachs Amt­srichter Wal­ter Leit­ner klar, der noch ein­mal auf die Umstände des Unfalls hin­wies. Laut Gutacht­en wäre für einen kor­rek­ten Über­holvor­gang eine freie Sichtlin­ie von 430 Metern notwendig gewe­sen. Der Grieche hat­te allerd­ings nur 185 Meter freie Sicht, außer­dem war das Über­holen per Ver­botss­child und durchge­zo­gen­er Mit­tellinie unter­sagt. „Es sind viele Fehler, die da zusam­mengekom­men sind“, erk­lärte Leitner.

Recht­san­walt Frank fügte sich Leit­ners Vorschlag und legte das Einkom­men seines Man­dan­ten offen. Der 23-jährige Kfz-Mechaniker wohnt dem­nach in Griechen­land bei seinen Eltern, laut Frank habe er wed­er Einkom­men noch Anspruch auf staatliche Unter­stützung. „Wie zahlt er denn Ihre Rech­nung“, wollte Staat­san­wältin Andrea Pen­ten­rieder wis­sen. Frank erk­lärte, er habe das Man­dat auf Anfrage eines befre­un­de­ten Griechen über­nom­men, ohne Hon­o­rar. Sei Man­dant habe sich nach den Per­son­alien des Opfers erkundigt: „Er wollte für ihn eine Messe lesen lassen.“

Staat­san­wältin Pen­ten­rieder wieder­holte in ihrem Plä­doy­er den Antrag des Straf­be­fehls und forderte eine Geld­strafe in Höhe von 180 Tagessätzen á 25 Euro. „Man darf hier nicht vom nor­malen Tages­satz eines deutschen Sozial­hil­feempfängers aus­ge­hen“, ent­geg­nete Vertei­di­ger Markus Frank, „wir haben es hier nicht mit deutschen, son­dern mit griechis­chen Ver­hält­nis­sen zu tun“. Der Recht­san­walt plädierte für einen Tages­satz von nur zehn Euro. Auf 15 Euro set­zte Amt­srichter Leit­ner den Tages­satz in seinem Urteil schließlich fest; damit muss der Grieche ins­ge­samt 2700 Euro zahlen.

Quelle: Merkur online.de