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Scheidung gemischter Ehen soll einfacher werden

Eine Deutsche und ein Grieche heirat­en in Deutsch­land. Welch­es Recht gilt bei ihrer Schei­dung? Dazu hat die EU-Kom­mis­sion heute eine Lösung vorgelegt. Eine neue Vorschrift soll Ehep­aaren die Entschei­dung über­lassen, nach welchem Lan­desrecht sie sich schei­den lassen wollen. Kön­nen sich die Ehep­art­ner nicht eini­gen, entschei­den die Gerichte nach einem ein­heitlichen Ver­fahren. Die vorgeschla­ge­nen Regeln sollen zunächst in den 10 EU-Mit­glied­staat­en gel­ten, die auf eine ver­stärk­te Zusam­me­nar­beit hingear­beit­et haben. Deutsch­land ist nicht beteiligt. Andere EU-Län­der kön­nten sich jedoch jed­erzeit anschließen.

EU-Jus­tizkom­mis­sarin Viviane Red­ing sagte: „Auf gemis­chte Ehep­aare kom­men manch­mal uner­wartete rechtliche Prob­leme zu, die die Tragödie ein­er Eheschei­dung zu ein­er finanziellen und emo­tionalen Katas­tro­phe machen kön­nen. Das kann den Betrof­fe­nen das Leben zur Hölle machen. Tausende Ehep­aare sind in ein­er schwieri­gen per­sön­lichen Lage, weil die Rechtssys­teme ihrer Län­der bish­er keine klaren Antworten geben. Oft sind Kinder und die schwächeren Ehep­art­ner die Lei­d­tra­gen­den. Wir dür­fen die Men­schen in der EU bei kom­plizierten inter­na­tionalen Schei­dungs­fällen nicht alleine lassen. Sie brauchen klare Regeln und sollen wis­sen, welche Rechte sie haben, und daher haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.“

Ein Gedanke zu „Scheidung gemischter Ehen soll einfacher werden

  • gerakini

    Ein ein­heitlich­es Fam­i­lien­recht ist inner­halb der EU längst über­fäl­lig. Unsere deutsch-griechis­che Ehe war gott­sei­dank bis zum Tod meines Mannes glück­lich. Wir haben noch während der Dik­tatur geheiratet ‚nur standesamtlich. Unser Sohn ‚vor der Ehe geboren, war deutsch­er Staats­bürg­er. Mit der Heirat haben ihn die Deutschen “aus­ge­bürg­ert” . Da wir nicht kirch­lich geheiratet haben, war er für die Griechen une­he­lich. Wir mussten dem Kon­sulat ihr eigenes Fam­i­lien­recht beib­rin­gen, daß wenn ein griechis­ch­er Vater sein “une­he­lich­es” Kind anerken­nt, ist das Kind Grieche. Er bekam einen griechis­chen Paß. In ein­er Organ­i­sa­tion bina­tionaler Ehen kämpfte ich mit anderen Frauen für die Gle­ich­stel­lung mit den Män­nern, also für einen deutschen Paß und für bei­de Staat­sange­hörigkeit­en. 1975 war es soweit. Er bekam zusät­zlich die deutsche Staat­sange­hörigkeit mit der Auflage sich bis zum 18. Leben­s­jahr für eine Staat­sange­hörigkeit zu entschei­den. Griechen­land bekam ein mod­ernes Fam­i­lien­recht und es fol­gte die Auf­nahme in die EU. Er hat seine bei­den Staat­sange­hörigkeit­en natür­lich behal­ten. Es war mir nicht bewußt, daß es immer noch Prob­leme z.B. bei ein­er Schei­dung geben kann. Nach dem Tod meines Mannes wurde ich über­rascht, daß für uns das griechis­che Erbrecht galt. Wann endlich wird das alles gle­ich sein in der EU?

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